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Stellungnahme Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz

anlässlich der öfentlichen Anhörung durch den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 12. April 2021 zu den Vorlagen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (BT-Drucksache 19/26822), Antrag der Fraktion DIE LINKE: Patientenberatung jetzt gemeinnützig ausgestalten – Privatisierung rückgängig machen (BT-Drucksache 19/27833), Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine starke Stimme für Patientinnen und Patienten – Patientenstiftung gründen und Unabhängige Patientenberatung reformieren (BT-Drucksache 19/25382)

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (BT-Drucksache 19/26822)


1 Zusammenfassung des Gesetzentwurfs

Der Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sieht die gesetzliche Krankenversicherung als Garant für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patient*innen an. Um die Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft zu erhalten und die Versorgung zielgerichtet weiterzuentwickeln, bedarf es weiterer Reformen. Der Entwurf zielt mit seinen vielfältigen Maßnahmen unter anderem darauf ab,

  • die Qualität und Transparenz in der Versorgung zu steigern
  • bestimmte Leistungsansprüche und -angebote zu erweitern,
  • den Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (PKV) zu reformieren,
  • die Hospiz- und Palliativversorgung zu fördern sowie die ambulante Kinderhospizarbeit zu stärken,
  • die Mitgliedschaften in Solidargemeinschaften anzuerkennen,
  • die Einrichtung des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende voranzubringen,
  • die Regelungen zum Medizinischen Dienst (MD) weiterzuentwickeln sowie
  • die ambulanten Notfallstrukturen auszubauen.

Die Regelungen sollen weitestgehend noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

2 Gesamtbewertung

Der SoVD nimmt zu ausgewählten Regelungen im Einzelnen Stellung.


Qualität und Transparenz in der Versorgung steigern

Mittels verschiedener Maßnahmen soll die Qualität und Transparenz in der Versorgung gesteigert werden. Zur Förderung der Transparenz und der Qualität in der Versorgung werden Regelungen eingeführt, die ausdrücklich die Veröffentlichung von einrichtungsbezogenen Vergleichen hinsichtlich der Erfüllung von Qualitätskriterien vorsehen. Weiter sollen die nach § 137j SGB V ermittelten Pflegepersonalquotienten künftig auf der Internetseite des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus barrierefrei veröffentlicht werden. Patientenbefragungen sollen überdies künftig auch digital genutzt werden.

SoVD-Bewertung: Die Maßnahmen zur Steigerung der Qualität und Transparenz in der Versorgung werden grundsätzlich begrüßt. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung von einrichtungsbezogenen Vergleichen hinsichtlich der Erfüllung von Qualitätskriterien. Dies fördert Transparenz und Qualität in der Versorgung. Der Gesetzentwurf räumt hierbei den schützenswerten Interessen der Patient*innen auf körperliche Unversehrtheit zurecht den Vorrang vor den Erwerbsinteressen der Leistungserbringenden ein. Dabei muss stets das Erfordernis der Barrierefreiheit eingehalten werden.
Grundsätzlich wird auch die Veröffentlichung des nach § 137j SGB V ermittelten Pflegepersonalquotienten begrüßt. Dadurch wird ein Vergleich, der für jeden Standort eines Krankenhauses errechneten Pflegepersonalquotienten, möglich und sichtbar.Zugleich wiederholt der SoVD seine grundlegende Kritik an der Ermittlung des Pflegepersonalquotienten. Der Pflegepersonalquotient beschreibt das Verhältnis zwischen – allen – im Pflegedienst des jeweiligen Krankenhauses tätigen Vollzeitkräften und dem in dem jeweiligen Krankenhaus – insgesamt – anfallenden Pflegeaufwand (Gesamtpflegeaufwand aller Stationen). Ein auf die jeweilige Station begrenzter Pflegepersonalquotient würde für Patient*innen einen gezielteren und letztlich aussagekräftigeren Vergleich zwischen den Krankenhäusern ermöglichen. Zudem wird bei der Ermittlung des Pflegepersonalquotienten nicht nur das Pflegefachpersonal, sondern auch das Pflegehilfspersonal und sonstiges für die Pflege am Bett eingesetztes Personal berücksichtigt, weshalb den Quotienten lediglich ein quantitativer und weniger qualitativer Aussagegehalt zukommt. Immerhin sieht der Entwurf nunmehr Änderungen zur Klarstellung vor, dass das Pflegehilfspersonal und sonstiges für die Pflege am Bett eingesetztes Personal bei der Zahl der anzurechnenden Vollzeitkräfte nur bis zu einer bestimmten Höhe berücksichtigt wird, um dem unterschiedlichen Qualifikationsniveau des in der Pflege eingesetzten Personals Rechnung zu tragen.

Der SoVD begrüßt auch die klarstellende Ergänzung zur Patientenbefragung, wonach das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bei der Entwicklung von Patientenbefragungen im Rahmen der datengestützten Qualitätssicherung auch digitale Wege zur Erhebung der Daten nutzen soll. Eine zeitnahe Umsetzung wird hierbei befürwortet. Bislang hat das IQTIG und der G-BA die traditionelle Befragung mittels Papierfragebögen verwendet. Welches Medium besser geeignet ist, muss im Einzelfall und insbesondere unter Berücksichtigung des konkret zu befragenden Patientenkollektivs entschieden werden. Die Anforderung an den Datenschutz müssen konsequent berücksichtigt und eingehalten werden. Grundsätzlich sind die Vorteile der Digitalisierung nutzbar zu machen. Dies setzt voraus, dass eine entsprechende Infrastruktur bei allen Beteiligten vorhanden ist. Einzelne Regionen und Bevölkerungsgruppen dürfen bei der Digitalisierung nicht abgehängt werden. Ziel muss eine flächendeckende Umsetzung von Patientenbefragungen in digitaler Form sein.

Fortsetzung in der kompletten Stellungnahme