Anfang Juli fand in Berlin die 19. Frauen-Alterssicherungskonferenz statt, organisiert von ver.di in bewährter enger Zusammenarbeit mit dem SoVD. Neben Vertretenden des Bundesverbandes nahmen auch alle SoVD-Landesfrauensprecherinnen daran teil. Einmal mehr standen die Herausforderungen und Lösungsansätze zur Verbesserung der Alterssicherung von Frauen im Fokus. Zahlreiche Fachbeiträge gaben hierzu den differenzierten Input. Diskutiert wurde auch darüber, warum Frauen nach wie vor aus arbeitsmarktpolitischer Sicht gleich dreifach benachteiligt sind und warum Deutschland diesbezüglich im Europa-Vergleich weiterhin so schlecht abschneidet.
Als Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes eröffnete Silke Zimmer die Konferenz. Sie hob die Relevanz der Alterssicherung für Frauen hervor sowie die Notwendigkeit gemeinsamer Anstrengungen, um gerechtere Bedingungen zu schaffen.
Den ersten Themenblock moderierte Dr. Judith Kerschbaumer, Leiterin des ver.di-Bereiches Arbeitsmarkt und Sozialpolitik. Hier standen das Rentenpaket II und dessen Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung im Mittelpunkt. Auch der Gender Gap Arbeitsmarkt, der die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern im Erwerbsleben beschreibt, wurde unter die Lupe genommen. Er beschreibt neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap). Verdienstlücken führen hier in der Folge zu geringeren Renten für Frauen.
SoVD: Gesetzliche Rente stärken
SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier betonte in ihrer Rede zunächst, wie wichtig es sei, dass ver.di und der SoVD zusammenarbeiten. Im Hinblick auf das kurz zuvor beschlossene Rentenpaket unterstrich sie die Bedeutung einer Niveaustabilisierung und verdeutlichte, dass dies allein nicht ausreiche. „Ein Großteil der Renten liegt zwischen 450 Euro und 1.650 Euro im Monat – zu wenig, um das Versprechen des Sozialstaates zu erfüllen, im Alter genügend zum Leben zu haben.“ Engelmeier kritisierte die mit dem Generationenkapital einhergehende Einführung einer Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rente. Sie warnte zugleich vor einer Anhebung des Renteneintrittsalters. Weder eine private Ausweitung der Altersvorsorge noch Kürzungen der gesetzlichen Rente seien überdies tragfähige Lösungen.
Die Vorstandsvorsitzende bekräftigte zudem die SoVD-Forderung, die umlagefinanzierte gesetzliche Rente als „die bessere Rente“ zu stärken. Neben einem Sicherungsniveau von 53 Prozent müssten hierzu alle Erwerbstätigen, auch Beamt*innen, Selbstständige, Mandatstragende und die Versicherten der berufsständischen Versorgungswerke, einbezogen werden. „Wir brauchen im Erwerbsleben bessere Bedingungen durch höhere Löhne, eine Ausweitung der Tarifbindung, die Umwandlung der Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und bessere Kinderbetreuungsangebote.“
Zusammenhang zwischen Gender Pay Gap und Gender Pension Gap
Dr. Natalie Brall, Unterabteilungsleiterin für Alterssicherung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), hatte zuvor die geplanten Maßnahmen im Zuge des Rentenpaketes II erläutert. Brall hob die großen Schritte des BMAS hervor, etwa die Rente ab 63, die Mütterrente und die – demnächst auslaufende – doppelte Haltelinie für Beitragssatz und Rentenniveau.
Rebecca Liebig vom ver.di-Bundesvorstand leitete den zweiten Themenblock ein, den Dr.in Simone Real, stellvertretende Abteilungsleiterin Sozialpolitik im SoVD-Bundesverband, moderierte. Liebig unterstrich, dass der Gender Pay Gap direkt zum Gender Pension Gap führe.
Geschlechtsspezifische Unterschiede beim Einkommen
Lars Chittka von Destatis (Statistisches Bundesamt) stellte nachfolgend online zugeschaltet Daten und Analysen zum Gender Gap Arbeitsmarkt vor. Er machte dabei die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Erwerbstätigkeit und bei den Löhnen sowie deren langfristige Auswirkungen auf die Alterssicherung in Zahlen deutlich.
Thomas Fischer, Vertreter des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), referierte zum Stand der Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes aufgrund der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL). Diese sieht unter anderem vor, dass alle Beschäftigten einen Auskunftsanspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberseite haben.
Die Konferenz, auf der auch die Teilnehmenden ausführlich zu Wort kamen, wurde hybrid abgehalten und lief auch als Online-Livestream.