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Zu wenig Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen kritisiert der SoVD Hürden in der Arbeitswelt.

Mann in einem elektrischen Rollstuhl und eine Frau in einer Fabrik am Bedienpult einer Maschine.
Inklusion auf dem Arbeitsmarkt ist leider nach wie vor keine Selbstverständlichkeit. Foto: 24K-Production / Adobe Stock

Heute ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Er wird seit 1993 jährlich am 3. Dezember begangen und soll das Bewusstsein für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen stärken.

Der SoVD nimmt den Tag zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass gerade bei der Inklusion am Arbeitsmarkt weiterhin großer Nachholbedarf besteht. Laut einer Untersuchung des Handelsblatt Research Institutes und der Aktion Mensch waren im Oktober dieses Jahres in Deutschland knapp 180.000 Menschen mit Behinderungen arbeitslos. Das sind sieben Prozent mehr als im Vorjahr.

Viele Unternehmen beschäftigen keine Menschen mit Behinderungen

Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier stellt dazu fest: „Das sind alarmierende Zahlen“ und fordert mehr Anstrengungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt: „Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht über Fachkräftemangel geklagt wird, obwohl das Potenzial von fast 180.000 gut qualifizierten Menschen mit Behinderungen ungenutzt bleibt. Staat und Politik müssen endlich handeln, damit ein echter inklusiver erster Arbeitsmarkt Realität wird.“

Sie kritisiert auch, dass Unternehmen viel zu häufig die Ausgleichsabgabe zahlen würden, statt wie vorgeschrieben, Menschen mit einer Schwerbehinderung zu beschäftigen. Firmen ab 20 Mitarbeitenden verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, doch fast ein Viertel dieser Betriebe lässt die Plätze unbesetzt. „Unternehmen dürfen sich nicht ihrer Verantwortung entziehen, indem sie eine viel zu geringe Ausgleichsabgabe zahlen!“, fordert Michaela Engelmeier.

Zu wenig Fortschritt in der Behindertenpolitik 

Insgesamt fällt die behindertenpolitische Bilanz der Bundesregierung zweispältig aus. Zwar hatte der Koalitionsvertrag zahlreiche Inklusionsansätze enthalten, die Umsetzung war jedoch dürftig. So blockierte das Bundesfinanzministerium bis zuletzt die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, das die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet hätte.