Nach langer Debatte zwischen den Regierungsparteien hat die große Koalition aus CDU / CSU und SPD in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause die Grundrente beschlossen. Damit gibt es ab dem nächsten Jahr einen Anspruch auf die Grundrente für Bestandsrentner*innen und alle, die dann in den Ruhestand gehen. Die Auszahlung soll im Juli 2021 beginnen.
Wie das Konzept der Grundrente funktioniert, hat der SoVD bereits hier erklärt. Praktisch werden laut Bundessozialministerium 1,3 Millionen Menschen – zum größeren Teil Frauen – davon profitieren. Berechtigt sind alle, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Auch Zeiten kurzer Arbeitslosigkeit, für Kindererziehung oder die Pflege Angehöriger werden einberechnet. Wer zumindest 33 Jahre lang eingezahlt hat, erhält einen gestaffelten Zuschlag.
Grundrente ist "Frage des Respekts"
Den vollen Aufschlag von bis zu 400 Euro erhalten diejenigen, deren zu versteuerndes Einkommen inklusive der gesetzlichen Rente bei unter 1.250 Euro liegt. Wer ein Einkommen zwischen 1.250 und 1.600 Euro erhält, bekommt einen um 60 Prozent reduzierten Aufschlag. Bei mehr als 1.600 Euro Einkommen, fällt der Zuschlag weg. Bei Ehepaaren liegen die Grenzen bei 1.950 und 2.300 Euro. Dies wird mit durch eine Einkommensprüfung kontrolliert.
Der SoVD begrüßt das Ziel der Grundrente, denn „wer sein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, darf später nicht in der Grundsicherung landen. Das ist eine Frage des Respekts“, sagte SoVD-Präsident Adolf Bauer bereits im vergangenen Jahr.
SoVD gegen Einkommensprüfung
Der Verband kritisiert jedoch die Einkommensprüfung und die Zugangsbedingung von 33 Grundrentenjahren für die Freibeträge in den Grundsicherungssystemen.
Die Kosten für die Grundrente liegen bei mehr als einer Milliarde Euro im Jahr. Daran wird sich auch der Bund mit Zuschüssen beteiligen. Dies ist nach Ansicht von Adolf Bauer für „richtig und wichtig“.